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BGH, 05.11.1953 - 4 StR 283/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52
Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …
Auszug aus BGH, 05.11.1953 - 4 StR 283/53
Die eigenmächtige Verfügung als solche reicht für die Zueignung durch Diebstahl oder Unterschlagung nicht aus (BGHSt 4, 237 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]). - BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50
Auszug aus BGH, 05.11.1953 - 4 StR 283/53
Der Täter braucht dabei nicht benannt oder bezeichnet zu werden; ob eine Ausnahme dann zu fordern sei, wenn das Gesetz einen Antrag wegen der besonders nahen Beziehungen zwischen dem Täter und dem Verletzten verlangt, braucht nicht entschieden zu werden, da solche hier nicht vorliegen (vgl Olshausen § 61 Anm. 12; Ebermeier Anm. IV, 1), Enthält die Strafanzeige keine Einschränkung, so ist anzunehmen, daß der Anzeigende den geschichtlichen Vorgang nach allen rechtlichen Beziehungen hin verfolgt wissen will (BGH NJW 1951, 368).